
Gesetzesänderung: Ab 1.1.2017 ist die Rettungsgasse einheitlich auf der linken Seite vorgeschrieben
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31.12.2016
Gesetzesänderung bringt Klarheit: Einheitlich links bei Schrittgeschwindigkeit und Stau
Autofahrer sind bereits seit den 1980er-Jahren verpflichtet, auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar nicht erst beim Eintreffen eines Einsatzfahrzeugs, sondern sofort, wenn der Verkehr stockt. Doch was bedeutet „stockender Verkehr‘ konkret? Ist bereits bei langsamen 80 km/h auf einer 120-km/h-Strecke die Rettungsgasse zu bilden? Oder erst bei Stop-and-Go-Verkehr?
Mit der Änderung von §11 StVO zum 1. Januar 2017 wurde endlich mehr Klarheit geschaffen.
Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Der richtige Zeitpunkt für die Bildung der Rettungsgasse wurde nun eindeutig definiert: Sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder im Stillstand sind, muss eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge gebildet werden.
Laut §11 Absatz 2 StVO:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden, müssen sie zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.“
Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit?
Schrittgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit einer gehenden Person und liegt bei etwa 7 bis 10 km/h. Leider kann diese Geschwindigkeit vom Tachometer nicht eindeutig abgelesen werden, weshalb vorausschauendes Handeln entscheidend ist.
Tipp:
Bereits beim Abbremsen im Stau empfehlen wir, das Fahrzeug an den jeweiligen Rand der Spur zu lenken, um anderen Verkehrsteilnehmern zu demonstrieren, wie die Rettungsgasse gebildet wird.
Wo wird die Rettungsgasse gebildet?

Rettungsgasse sofort, bereits wenn der Verkehr ins Stocken gerät!
Immer zwischen der äußerst linken Fahrspur und der daneben liegenden rechten Spur. Fahrzeuge auf den übrigen rechten Fahrspuren müssen ebenfalls ausweichen, um für genügend Platz zu sorgen.
Auch die Frage zur Position der Rettungsgasse wurde nun präzisiert.
Neue Regelung ab 1.1.2017:
Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußerst linken Spur und den rechts danebenliegenden Spuren gebildet werden, unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren.
- Fahrzeuge auf der ganz linken Spur lenken an den linken Fahrbahnrand.
- Fahrzeuge auf den rechts danebenliegenden Spuren fahren an den rechten Rand ihrer Fahrspur.
- Standstreifen sollten frei bleiben, können jedoch zur Not leicht überfahren werden, um die Breite der Rettungsgasse zu maximieren.
Klarheit bei vier Spuren:
Bislang war unklar, wie die Rettungsgasse bei vier oder mehr Fahrspuren gebildet werden sollte. Ab sofort gilt auch hier die linksseitige Anordnung der Rettungsgasse, entsprechend der sogenannten Rechten-Hand-Regel.
Rettungsgasse: Bekannt, aber oft falsch umgesetzt
Manchen Autofahrern mag diese Regelung bereits bekannt vorkommen. Organisationen wie Feuerwehren und Hilfsdienste haben diese Praxis schon seit Jahren propagiert – nicht zuletzt dank der prägnanten Kampagnen aus Österreich, die die linksseitige Rettungsgasse medienstark kommuniziert haben.
Doch erst jetzt ist diese sinnvolle Regelung auch in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Autofahrer, die sich daran halten, verhalten sich nun vollkommen regelkonform nach der StVO.
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