Rettungsgasse – außerorts wie auch innerorts?

Die Rettungsgasse außerorts / innerorts

Wir alle haben eines in der Fahrschule gelernt: Platz machen, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nähern.


Gilt die Rettungsgasse-Regelung auch innerorts?

  • Auf Autobahnen muss bereits bei Stau-Bildung die Rettungsgasse vorbereitet werden – nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn naht!
  • Innerorts gibt es keine vorsorgliche Rettungsgasse-Pflicht, etwa bei stockendem Verkehr. Laut §38 StVO muss „bei Blaulicht & Martinshorn“ zügig eine „freie Bahn geschaffen werden“. Bei zwei und mehr Spuren, orientiert man sich an der Rettungsgasse-Regelung (links nach links, alle anderen nach rechts) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände.

Auf mehrspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen wird von den Fahrzeugführern noch mehr erwartet:

Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen (…) mit Schrittgeschwindigkeit fährt oder zum Stillstand kommt, müssen die Fahrzeuge (…) eine freie Gasse bilden!
Es geht um sofortiges Handeln – bereits beim ersten Anzeichen eines Staus.
Mehr dazu: StVO § 11, Absatz 2 – Rettungsgasse bildenwww.juraforum.de

 

Doch selbst wenn man selbst diese einfache Regel beherrscht, ist die Gasse für Rettungsfahrzeuge häufig noch nicht vollständig gebildet.

Zu viele Verkehrsteilnehmer bleiben mit ihren Fahrzeugen im Weg stehen. Während einige ihrer Pflicht nachkommen, dauert es bei anderen oft lange, bis der „Klick-Moment“ einsetzt und auch sie die Gasse bilden. Dabei gilt: Sofort Platz machen – auch wenn (noch) kein Einsatzfahrzeug zu sehen ist.
Mit nur wenigen Lenkbewegungen – direkt beim Eintreffen im Stau – kann im Alltag vielleicht sogar ein Leben gerettet werden – ob man selbst davon etwas mitbekommt, oder nicht.

Hier eine Übersicht der Probleme rund um die Rettungsgasse: